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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Personenbeförderung

1. Geltung
  • 1.1. Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen Limousinen Linz und dem Kunden sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die Leistungen werden ausschließlich auf diesen Grundlagen durchgeführt.
  • 1.2. Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für die Personenbeförderung mit unseren Limousinen und sonstige Nebenleistungen.
  • 1.3. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Sondervereinbarungen mit unseren Kunden gelten nur für den einen Auftrag, sie werden nicht automatisch bei Folgeaufträgen übernommen.
  • 1.4. Der Auftrag kommt erst nach vollständiger Einigung und gegenseitigem Einvernehmen zustande. Beide Vertragspartner handeln im Sinne des Anderen. Eine Auftragsbestätigung per E-Mail ist verbindlich.
  • 1.5. Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung von uns.
  • 1.6. Stehen die AGBs mit Bedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter, die mit uns  in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gehen diese AGB vor.
2. Auftrag – Zustandekommen des Vertrags
  • 2.1. Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen, ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Personenbeförderung kommt nur dann zustande, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde.
  • 2.2. Die Pauschalvereinbarungen und Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.
  • 2.3. Bei telefonischen, fernmündlichen oder schriftlichen Anfragen des Kunden wird dem Kunden ein schriftliches, verbindliches Anbot so wie besprochen per Mail gesendet, der Kunde muss es innerhalb von einer Frist von 3 Tagen bestätigen oder den vereinbarten Betrag überweisen, er bekommt dann von uns nach Zahlungseingang die Rechnung als Zahlungsbestätigung per Mail gesendet. Der Vertrag gilt als abgeschlossen mit dem Eingang der Bestätigung oder der Überweisung des Kunden nach vollständiger Einigung beider Parteien. Der Vertrag gilt somit verbindlich.
  • 2.4. Die gebuchte Leistung ist eine Personenbeförderung mit einer Luxuslimousine. Mündliche Vereinbarungen, welche auf nicht niedergeschrieben sind, haben keine Gültigkeit.
  • 2.5. Der Vertrag gilt dann als geschlossen, wenn unser Angebot schriftlich bestätigt wird. Bei kurzfristigen Buchungen gelten die schriftliche Vereinbarungen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht, alle Fahrgäste müssen sich auf Nachfrage ausweisen können.
  • 2.6. Jede Auftragserteilung bedarf einer gültigen Bankverbindung seitens des Auftragsgebers, wenn nicht bar im Büro bezahlt wird.
  • 2.7. Die aktuelle Preisliste und die Auftragsbestätigung oder Rechnung sind Bestandteile der Vertragsbedingung.
  • 2.8. Auftragsbestätigungen per E-Mail gelten als verbindlich.
  • 2.9. Werden Aufträge zugunsten eines Dritten ausgeführt, ist die entsprechende Vergütung im Zweifel vom Auftraggeber zu entrichten.
  • 2.10. Die Personenbeförderung wird ausschließlich mit unseren Chauffuren durchgeführt. Der Chauffeur wird im Auftrag des Kunden tätig und ist während der Dauer der Buchung verantwortlich. Er hat das Recht Kundenwünsche abzulehnen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder das Risiko besteht, dass das Fahrzeug oder Fahrgäste zu Schaden kommen könnten.
  • 2.11. Das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet.
  • 2.12. Auftragsänderungen: Zu Änderungen des Auftragsumfanges ist der Fahrer nur insoweit ermächtigt, als

a)    diese mit uns abgesprochen werden.

b)    diese den üblichen Umfang einer Chauffeurfahrt nicht überschreiten. Bei Unvermögen oder Unmöglichkeit ist die Haftung auf Schadensersatz und/oder Erfüllung ausgeschlossen.

  • 2.13. Der Auftraggeber hat seine Kunden über die Verhaltensmaßregeln dieser AGBs zu informieren und deren Einhaltung zu gewährleisten.
3. Preise
  • 3.1. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste, welche freibleibend ist.
  • 3.2. Die Berichtigung von Kalkulations- und Berechnungsirrtümern bleibt vorbehalten.
  • 3.3. Pauschalangebote oder Aktionen gelten nur kurzfristig oder für einen bestimmten Auftrag. Sollte die Dauer der Buchung darüber hinaus gehen, gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste.
  • 3.4. Etwaige Zusatzkosten sind nicht in den Preisen enthalten wie z.B.  Parkgebühren, Telefon, Hotelübernachtungen, Eintritte, Mautgebühren (ausgenommen der Vignette für österreichische Autobahnen), Bahnfahrkarten, Fährkosten oder ähnliches und werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • 3.5. Die zu berechnenden km werden vom Firmensitz, bis zur Abholadresse, eventuellen Zwischenstops, Zieladresse und wieder retour zum Firmensitz berechnet. Der Buchungszeitraum wird ab der gebuchten Uhrzeit bis zum Ziel = Ende der Buchungszeit gerechnet.
  • 3.6. Sämtliche Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das sind 10% für die Personenbeförderung, für alle Nebenleisungen der jeweils gültige Mwst. Satz.
  • 3.7. Sollte es sich im Angebot übermittelten Preis nicht um einen Pauschalpreis handeln so setzt sich der Preis aus der einer Stundenpauschale inklusive der gefahrenen Kilometer zusammen. Bei Überschreitung der Kilometerpauschale, wird ein im Vertrag vereinbartes zusätzliches Entgelt pro gefahrenen Kilometer berechnet. Abrechnungsgrundlage hierfür ist vorab die auf Google angezeigten km der gebuchten Fahrt, gibt es kurzfristige Änderungen oder Abweichnungen der Buchung werden sie laut km im Tachometer nachverrechnet.
4. Zahlungsbedingungen
  • 4.1. Im Regelfall wird bei Buchungen sofort eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes verrechnet, aber mindestens € 70,- und kann Bar im Büro oder per Überweisung erfolgen, wenn nicht anders vereinbart. Der Termin ist erst fix gebucht wenn die Überweisung bei uns eingelangt ist, der Restbetrag muss 7 Tage vor Fahrtantritt überwiesen und bei uns am Konto sein.
  • 4.2. Die Vergütung des Restbetrages  ist 7 Tage vor Fahrtantritt zu überweisen. Ist eine Rechnungsstellung vereinbart, oder werden Zusatzleistungen in Rechnung gestellt  tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu tilgen.
  • 4.3. Im Falle des Verzugs werden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet, Verzug tritt ab  1 Woche nach Rechnungsstellung ein.
  • 4.4. Wird bei Verzug des Kunden in weiterer Folge ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich dadurch ergebenden Kosten zu tragen.
  • 4.5. „Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung von den gesetzlichen Verzugszinsen. Der Kunde ist darüber hinaus auch zum Ersatz anderer durch seinen schuldhaften Verzug verursachter Schäden verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringlichkeitsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.”
  • 4.6. Für jede Mahnung kann eine Gebühr von 5,00 € eingehoben werden.
5. Stornierung des Vertrages durch den Auftraggeber
  • 5.1. Der Vertrag kann grundsätzlich von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen storniert werden.
  • 5.2. Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Zahlungen fällig.
    • Stornierung ab Buchung bis 4 Wochen vor Auftragsdatum: kostenlos
    • Stornierung bis 2 Wochen vor Auftragsdatum: 30 % des Gesamtbetrages
    • Stornierung bis 7 Tage vor Auftragsdatum: 50 % des Gesamtbetrages
    • Stornierung bis 24 Stunden vor Auftragsdatum: 80 % des Gesamtbetrages danach 100%
  • 5.3. Nichtangetretene Fahrten ohne vorherige Absage werden mit 100 % berechnet.
  • 5.4. Nicht in der üblich vermerkten Preisliste, vereinbarte Sonderaufwendungen, berechnen wir unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierung.
  • 5.5. Für Fremdleistungen (z. B. Hotel, Restaurantreservierung, Flugzeug, Hubschrauber usw.), die von unseren Partnern gestellt werden, gelten deren Stornofristen und Stornogebühren.
  • 5.6. Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden Stornierungen nur in schriftlicher Form gültig und müssen die eindeutige Definition des Auftrages enthalten. Es gilt der Eingangsstempel des Auftragnehmers.
  • 5.7. Eine Verkürzung der Buchungsdauer entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglich Vereinbarungen, insbesondere nicht von seiner Verpflichtung, den vereinbarten Preis für die Fahrt zu zahlen.
  • 5.8. Storniert der Kunde den Vertrag aus ungewöhnlichen oder unvorhersehbaren Gründen ohne persönlichen Verschulden wie z.B. Naturkatastrophen (z.B. Flut, Feuer, etc.), Krieg oder Terrorismus so entfallen die unter Punkt 6.2. vermerkten Kosten für die Stornierung. Es bedarf jedoch einer schriftlichen Übermittlung unter Angaben der Gründe.
6. Vertragsstornierung durch Limousinen Linz
  • 6.1. Der Vertrag kann grundsätzlich von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen storniert werden.
  • 6.2. Wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird (z.B. Witterungsbedingungen, technischer Defekt, unvorhersehbare Ereignisse,…) oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht, insbesondere die vereinbarte Anzahlung nicht leistet, ist Limousinen Linz berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
  • 6.3. Bei Stornierung durch uns werden maximal die bereits bezahlten Kosten zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder weiterführende Ansprüche bestehen nicht.
7. Pflichten des Auftraggebers/Fahrgäste
  • 7.1. Die Anzahl der zu befördernden Fahrgäste hängt von der Zulassungsbestimmung der Fahrzeuge ab, in den Stretchlimousinen sind das bis zu maximal 8 Personen, in der Limousine 3 bis maximal 4 Personen. Der Chauffeur ist berechtigt, Personen nicht zu befördern, wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nicht zulassen.
  • 7.2. Verhalten im Fahrzeug: Den Anweisungen des Chauffeurs ist grundsätzlich Folge zu leisten. Der Chauffeur hat die Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt und ist stets um das Wohl seiner Fahrgäste bemüht.

a)   Während der gesamten Fahrt gilt die StVO insbesondere die Anschnallpflicht.

b)   Den Fahrgästen ist es untersagt, während der Fahrt Türen zu öffnen, Gegenstände aus den Fenstern zu werfen oder sich in einer anderen Art ordnungswidrig zu verhalten.

c)   Die Ausstattung der Fahrzeuge (Lederbezüge, Verkleidungen, usw.) ist pfleglich zu behandeln.

  • 7.3. Verbotene Nutzungen: Fahrzeuge von Limousinen Linz dürfen nicht genutzt werden:

a)   zur Beförderung von gefährlichen Stoffen oder Gegenständen jegliche Art.

b)   zur Begehung von Straftaten im Sinne des österreichischen Strafgesetzbuches.

c)    zu Fahrten, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen. Es ist dem Kunden weiterhin untersagt, den Fahrer zu den unter Ziffern. a-c aufgeführten Nutzungen aufzufordern, anzuweisen oder anordnen.

  • 7.4. Das Rauchen ist in unseren Fahrzeugen nicht  gestattet.
  •  7.5. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist in den Fahrzeugen nicht gestattet, bei Nichteinhaltung verrechnen wir einen Betrag von € 70.- für Mehraufwand ( Reinigung…)
  • 7.6. Der Kunde hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften zu beachten.
  • 7.7. Die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit darf vom Chauffeur auch auf Wunsch des Fahrgastes nicht überschritten werden.
  • 7.8. Wenn Sie unsere Chauffurdienstleistung über einen längeren Zeitraum buchen, steht Ihnen der Chauffeur täglich max. 10 Stunden, mit halbstündiger Pause nach jeweils 4 Stunden Fahrtzeit zur Verfügung. Wahlweise dürfen wir auch mehrere Chauffeure für eine Buchungsdauer einsetzen. Entstehende Spesen und Übernachtungskosten sind nach Absprache vom Kunden für den Chauffeur angemessen zu übernehmen. Einzelheiten werden schriftlich im Vertrag geregelt. Eine Verlängerung der Buchungsdauer ist möglich, sofern die Verfügbarkeit des Fahrzeuges gegeben ist.
  • 7.9. Für die Beförderung von Babys, Kleinkindern und Kindern (Kinder unter 14 Jahre und unter 150cm Körpergröße) erfolgt nur mit den entsprechenden Kindersitzen. Der Kunde verpflichtet sich dies bei der Buchung zu sagen.
8. Rechte und Pflichten von Limousinen Linz
  • 8.1. Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges: Limousinen Linz verpflichtet sich, dem Kunden ein gemäß StVO (Straßenverkehrsordnung) verkehrssicheres und regelmäßig technisch gewartetes Fahrzeug nebst Zubehör bereitzustellen.
  • 8.2. Das Fahrzeug befindet sich in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand.
  • 8.3. Alle Angebote von uns  gelten ausschließlich zur Personenbeförderung.
  • 8.4. Das Fahrzeug besitzt eine Konzession im Mietwagen-Gewerbe mit Beistellung eines Lenkers.
  • 8.5. Zuwiderhandlungen oder Verstöße gegen diese AGBs berechtigen uns zum sofortigen ersatzlosen Fahrtabbruch. In diesem Fall wird der volle vereinbarte Pauschale inklusive aller Neben- und Sonderleistungen verrechnet.
9. Haftung des Kunden
  • 9.1. Der Kunde haftet für alle von ihm oder anderen hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen am Fahrzeug und gegenüber dem Fahrer persönlich und uneingeschränkt. Wir sind wir berechtigt Schadensersatz /Reinigungskosten ( z.B.: kotzen € 500,-) von Ihnen einzufordern.
  • 9.2. Vom Kunde (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachten Dekorationen, Beschriftung und Anbauten sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er Haftet für alle Folgeschäden.
  • 9.3. Zusätzlich hat der Verursacher den entstehenden Nutzungsausfall der Limousine in voller Höhe zu erstatten.
  • 9.4. Es ist strengstens untersagt Inventar aus dem Fahrzeug zu entwenden. Hierbei handelt es sich um Diebstahl.
    Oben genanntes wird von uns zur Anzeige gebracht.
10.  Haftung von Limousinen Linz
  • 10.1. Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns zurückzuführen.
  • 10.2. Limousinen Linz haftet nicht für evtl. eintretende Beschädigung von Gepäckstücken und deren Inhalt, für elektronische Geräte und für sonstige diverse Waren und Güter, die im Fahrzeug transportiert werden.
  • 10.3. Terminzusagen, auch wenn diese in schriftlicher Form erfolgen, sind stets nur voraussichtliche Zeitangaben. Entsteht durch äußere Umstände eine Zeitverzögerung übernimmt Limousinen Linz keinerlei Haftung. Das Geltend machen von daraus abgeleiteten Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
11. Schadenersatzansprüche
  • 11.1. Schadensersatzansprüche gegen Limousinen Linz aufgrund einfacher bzw. leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen einer Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise handelt.
  • 11.2. In Fällen von unvorhersehbaren Ereignissen haftet Limousinen Linz nicht, wie z.B. Verzögerung des Fahrtantritts durch äußere Umstände, Verkehrsprobleme, technischer Defekt am Fahrzeug, d.h. jeglicher Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
  • 11.3. Soweit die Haftung von Limousinen Linz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Mängelrüge
  • 12.1. Mängel am Fahrzeug oder der Dienstleistung müssen vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung, d.h. Kenntnisnahme, derselben an uns gemeldet werden.
  • 12.2. Wenn keine unverzügliche Meldung erfolgt, so gilt die Dienstleistung als erbracht und der Entgeltanspruch von Limousinen Linz gegen den Kunden bleibt unberührt.
13. Änderungsvorbehalt
  • 13.1. Limousinen Linz behält sich das Recht vor, für alle angebotenen Personenbeförderung Subunternehmen einzusetzen oder einen anderen als den gemieteten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Es muss sich jedoch um einen Fahrzeugtyp der gleichen oder besseren Kategorie handeln.
14. Bildmaterial
  • 14.1. Der Kunde und alle weiteren Fahrgäste geben ihr Einverständnis das von uns angefertigte Bildmaterial von ihm für unsere Werbezwecke zu verwenden, wenn er das nicht möchte muss er das sagen wenn die Bilder gemacht werden.
15. Gerichtsstand

15.1. Gerichtsstand für beide Seiten ist im Streitfall Linz